AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): 
Alle Geschäftsbeziehungen, welche zwischen der Firma Createrra und ihren Kunden zustande kommen, werden auf der Basis der nun folgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt. 
Abweichungen von diesen AGB bei Vertragsschluss bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Nach Vertragsschluss sind Individualabreden auch mündlich wirksam.   
§ 2 Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen: 
Alle von Createrra angebotenen Produkte, insbesondere die Wareneinstellung im Onlineshop www.kreidezeit.ch, stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Es ist lediglich als Einladung an den Kunden von Createrra zu verstehen ein rechtsverbindliches Angebot abzugeben. Durch die Bestellung der Ware gibt der Kunde ein Kaufangebot gegenüber Createrra ab.  
Alle Preise enthalten 8,1% Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind unverzüglich fällig und netto ohne Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Firma Createrra maßgeblich. 
Bei Zahlungsversäumnis werden eine Mahngebühr von 10,00 CHF, sowie Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig.   
§ 3 Lieferung und Verzug 
Die Lieferfrist, der von Ihnen bestellten Waren beträgt 3 bis maximal 14 Tage. Die Lieferung erfolgt in der Regel per schweizerische Post an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Teillieferungen durch Createrra sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Lieferverzögerungen, welche durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns verschuldet sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Über deren Beginn und Ende werden wir den Käufer unverzüglich informieren. 
Bei Lieferverzögerungen von mehr als zwei Wochen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen steht beiden Seiten ein Rücktrittsrecht zu. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich abzugeben. Die Firma Createrra wird bereits erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. 
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Haftungsausschluss erfasst keine Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen – in diesem Fall haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit unbeschränkt.   
§ 4 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt 
Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), so bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis für sie vollständig bezahlt ist. 
Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis und alle früheren Forderungen aus Lieferungen an den Kunden bezahlt sind. 
Der Kunde darf die Ware weiter veräußern und verarbeiten sowie mit beweglichen wie unbeweglichen Sachen verbinden. Veräußert er die Ware, verarbeitet er sie oder verbindet sie mit einer anderen Sache, so tritt er hiermit seine Forderungen gegen Dritte an uns ab, die er im Zusammenhang mit der Veräußerung, Verarbeitung oder Verbindung erworben hat. 
Wir sind berechtigt zu verlangen, dass der Kunde die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und uns alle Auskünfte erteilt und Unterlagen herausgibt, die zum Einzug erforderlich sind. Wir sind ermächtigt, den Abnehmern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 
Eine Verarbeitung unserer Ware nimmt der Kunde ausschließlich für uns vor. Wir sind Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Erwirbt der Kunde Miteigentum an der neuen Sache, überträgt er uns dieses hiermit anteilig nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem der uns nicht gehörenden Bestandteile. Der Kunde hat unseren Anteil unentgeltlich zu verwahren. 
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so sind wir berechtigt, nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten hat der Kunde zu tragen. Bei Rücknahmen werden 10% des Warenwertes für die Wiedereinlagerung berechnet.   
§ 5 Datenschutz 
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass Createrra seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen (personenbezogenen) Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) auf Datenträger speichert und vertraulich behandelt. 
Der Kunde kann jedoch diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft revidieren. Createrra verpflichtet sich für diesen Fall zur umgehenden Löschung der Daten, falls sie nicht für die Abwicklung offener Bestellvorgänge benötigt werden oder gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
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Auftragsdatenverarbeitung 
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§ 6 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand 
Für das Vertragsverhältnis der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde selbst Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Waldshut ausschließlicher Gerichtsstand. Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit gilt die gesetzliche Regelung.